Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht erklärt Freigaben für ältere Volkswagen-Dieselmodelle für rechtswidrig
In einem wegweisenden Urteil hat die 3. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts am 17. Januar 2024 entschieden, dass die Freigaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) aus dem Jahr 2016 für insgesamt 62 ältere Fahrzeugtypen des Volkswagen-Konzerns rechtswidrig waren. Die Klage, eingereicht vom Deutschen Umwelthilfe e.V., fokussierte sich auf Dieselfahrzeuge, in denen Motoren des Typs EA 189 Euro 5 verbaut sind.