BFH-Urteil: Steuerfreiheit für Rückabwicklungszahlungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine wegweisende Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen bei der Rückabwicklung von Immobiliendarlehen gefällt. Dies betrifft Fälle, in denen Banken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, was zu Rückzahlungsansprüchen von Darlehensnehmern führte. Der BFH entschied, dass die von den Banken geleisteten Ausgleichszahlungen steuerfrei sind.