Grenzgänger und Nichtrückkehrtage nach Art. 15a DBA Schweiz: Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung
FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Urteil 12 K 623/22 vom 23.11.2022 (nrkr - BFH-Az.: I B 3/23). Ein Nichtrückkehrtag i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückkehr nach Deutschland aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Beschäftigungsort an und