Landkreis haftet als Veranstalter eines Ferienprogramms für einen Traktorunfall, durch den ein 7-jähriger Junge schwer verletzt wurde
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass ein Landkreis, der über sein Jugendamt einen Ferienpass herausgibt und sich selbst als Veranstalter bezeichnet, für Unfälle der Teilnehmenden während der Veranstaltung haftbar gemacht werden kann, selbst wenn die Veranstaltung von einer Privatperson durchgeführt wird.