Klage auf Energiepreispauschale: Finanzgericht Hamburg weist Fall ab
Die 1. Kammer des Finanzgerichts Hamburg hat am 05. Januar 2024 im Fall 1 K 163/23 vom 18.10.2023 einen Gerichtsbescheid erlassen, der eine Klage eines Arbeitnehmers gegen den ehemaligen Arbeitgeber bezüglich der Auszahlung einer Energiepreispauschale behandelt. Der Gerichtsbescheid weist darauf hin, dass die Klage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist.