Von der Kommune beauftragte Erschließungsmaßnahmen sind dem Landwirt trotz privatrechtlicher Finanzierungsvereinbarung nicht zuzurechnen
Mit insgesamt vier Urteilen vom 20. April 2023 (Az. 8 K 259/21 G,F; 8 K 280/21 E,G; 8 K 328/21 E und 8 K 666/21 E,G) hat der 8. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass ein Landwirt keinen gewerblichen Grundstückshandel begründet, wenn die Kommune das Erschließungsunternehmen beauftragt und sich der Landwirt diesem gegenüber zur Übernahme der anfallenden Erschließungskosten verpflichtet.