Anscheinsbeweis spricht bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Nutzungsverbots für Privatnutzung
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Urteil vom 28. April 2023 (Az. 10 K 1193/20 K,G,F) festgestellt, dass selbst bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vorliegen kann, auch wenn im Anstellungsvertrag ausdrücklich ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung muss jedoch nach den Fremdvergleichsgrundsätzen und nicht nach der 1%-Regelung bewertet werden.