Rechtssicherheit für kurzfristige Vermietungen
Am 29. November 2022 verkündete der Bundesfinanzhof (BFH) ein bedeutsames Urteil (XI R 13/20), das weitreichende Konsequenzen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen hat. Dieses Urteil reicht über die bis dahin gültigen Bestimmungen hinaus, indem es nicht nur die Vermietung von Grundstücken und fest verbundenen Gebäuden betrifft, sondern auch sämtliche Formen von Wohn- und Schlafräumen einbezieht,