Der große Schadensersatz im Vergaberecht
Im ersten Beitrag unserer Reihe zum Schadensersatz hatten wir die Anspruchsvoraussetzungen des „kleinen Schadensersatzes“ gemäß § 181 Satz 1 GWB dargestellt. In Satz zwei dieser Bestimmung wird betont, dass weiterreichende Ansprüche auf Schadensersatz unberührt bleiben.