Versicherer verweigert Mietwagen wegen Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs
Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hat in einem aktuellen Urteil (9 C 260/22) entschieden, dass bei bestimmten Sachverhalten die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ausreichen kann, um die Anmietung eines Ersatzwagens zu rechtfertigen, unabhängig von der zurückgelegten Kilometeranzahl. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Versicherungsfälle, in denen Versicherer die Zahlung eines Mietwagens aufgrund einer vermeintlich niedrigen Kilometerleistung verweigern.