Steuerfreiheit von Heilbehandlungen auch ohne ärztliche Verordnung?
Ein Physiotherapeut behandelte seine Patienten nach Auslaufen der vorliegenden Rezepte weiter. Er behandelte die Umsätze aus den Folgebehandlungen, ebenso wie die ursprünglichen Behandlungen, als steuerfreie Umsätze. Nachdem dem Finanzamt dies im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung aufgefallen war, forderte es 19 % Umsatzsteuer auf diese Umsätze nach.