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Hinweisgeberschutzgesetz ist rechtswirksam – askDANTE informiert über aktuellen Stand und Umsetzung

Bis zum 17.12.2023 müssen Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umsetzen, das seit Juli rechtswirksam ist. Das Gesetz schützt hinweisgebende Personen vor Repressalien, die Informationen über Verstöße am Arbeitsplatz offenlegen – und verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer internen Meldestelle, an die solche Verstöße gemeldet werden. askDANTE hat für Kunden den aktuellen Stand zum HinSchG zusammengefasst – inkl. Überblick über Ziele, Beispiele und Umsetzung einer Meldestelle.

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Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten (vgl. „Neu auf WPK.de vom 6. Juni 2023„). Das Gesetz trifft Regelungen zum Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über bestimmte Gesetzesverstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben

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Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft – Was steht drin, was fehlt?

Am Sonntag, den 2. Juli 2023, ist (endlich) das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Ziel ist es, den bislang lückenhaften Schutz von Menschen zu verbessern, die im beruflichen Kontext von Missständen in Unternehmen und Behörden erfahren und diese melden wollen. Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nähmen Missstände schließlich oftmals als Erste wahr, so die Bundesregierung.

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