Kategorie: Alle News

Investor für Fischer Oberflächentechnologie

Der Automobilzulieferer Fischer Oberflächentechnologie GmbH mit Sitz in Katzenelnbogen im Rhein-Lahn-Kreis ist zum 1. April an einen Investor verkauft worden. Das Unternehmen wird unter dem Namen DKS Surface GmbH fortgeführt. Über den Kaufpreis der Fischer Oberflächentechnologie wurde zwischen den Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Laut Insolvenzverwalter handelt es sich um einen strategischen Investor aus der Schweiz, der namentlich nicht genannt werden will.

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Urteil des FG Münster: Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung führt nicht zu Masseverbindlichkeit

Das Finanzgericht Münster hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, keine Masseverbindlichkeit darstellt. Die Entscheidung erging im Fall 12 K 1324/21 E und datiert auf den 15. Dezember 2023.

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Warnung vor gefälschten Insolvenzbeschlüssen des Amtsgerichts Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg warnt vor einer neuartigen Betrugsmasche, bei der gefälschte Insolvenzbeschlüsse verwendet werden, um Menschen in ganz Deutschland zu betrügen. In dieser Betrugsmasche werden Betroffene kontaktiert und erhalten das Angebot, Waren aus einer vermeintlichen Insolvenzmasse zu kaufen. Bei Interesse erhalten die Betroffenen Schreiben von einem angeblichen Rechtsanwalt namens R.B., der sich als Insolvenzverwalter ausgibt.

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AvP-Insolvenzverwalter unterbreitet Vergleichsangebot an Apotheken

Im Rahmen der Untersuchung der Insolvenz von AvP hat der Insolvenzverwalter, Dr. Jan-Philipp Hoos, den von der Krise betroffenen Apotheken ein Vergleichsangebot gemacht. Gemäß diesem Vorschlag sollen die Apotheken je nach Fälligkeitszeitraum eine Vorabauszahlung von 25 bis 35 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Im Gegenzug werden sie gebeten, auf mögliche Ansprüche zur Aussonderung zu verzichten. Die Bedingung für das Zustandekommen dieses Angebots ist, dass mindestens 80 Prozent der offenen For

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atrigaRatgeber: Und sie bewegt sich doch – Die BGH-Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung

Sie ist bei Unternehmen besonders gefürchtet und bei Insolvenzverwaltern als „scharfe Waffe“ gleichsam beliebt: die sogenannte Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Sie ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Geld, das ordnungsgemäß für erbrachte Leistungen gezahlt wurde, oft noch nach Jahren vom ursprünglichen Lieferanten (Gläubiger) zurückzuholen, um die sogenannte Insolvenzmasse zu mehren.

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Verkauf der BOLTA-WERKE an strategischen Investor Winning Group

Der Insolvenzverwalter des Autozulieferers BOLTA-WERKE, Volker Böhm von Schultze & Braun, hat den Geschäftsbetrieb des Unternehmens an einen strategischen Investor veräußert. Erwerber ist die Winning Group a.s., durch ihre Tochter Winning Plastics a.s., eine auf Automotive und Hochbau spezialisierte deutsch-tschechische Unternehmensgruppe.

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