Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall
Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 10 O 227/22) über die Haftung bei einem vermeintlichen Wildunfall entschieden. Konkret ging es darum, ob die Teilkaskoversicherung verpflichtet ist, den Sachschaden zu regulieren, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs aufgrund eines behaupteten Wildwechsels in den Graben fährt.