Steuerliche Implikationen bei gemeinsamer Nutzung von betrieblichen E-Fahrrädern
In der modernen Arbeitswelt gewinnt die Förderung von umweltfreundlichen Mobilitätslösungen zunehmend an Bedeutung.
In der modernen Arbeitswelt gewinnt die Förderung von umweltfreundlichen Mobilitätslösungen zunehmend an Bedeutung.
Der Finanzminister Christian Lindner hat anscheinend weitreichende Pläne für ein milliardenschweres Steuerpaket angekündigt, das sowohl Rentnern als auch Arbeitnehmern zugutekommen soll.
In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache C-442/22 festgelegt, dass Arbeitnehmer, die die Daten ihres Arbeitgebers für betrügerische Rechnungen nutzen, für den ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag verantwortlich sind.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil C-218/22 vom 18. Januar 2024 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Arbeitnehmern in Bezug auf nicht genommenen Urlaub bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst stärkt.
Klare Regeln für steuerliche Einheitlichkeit
Die Beteiligung von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen durch Aktien oder andere Kapitaleinlagen ist eine gängige Praxis, die oft als Win-Win-Situation betrachtet wird. Doch hinter den Kulissen lauert eine fiskalische Herausforderung, die viele Arbeitnehmer möglicherweise übersehen haben. In den Tiefen des Steuerrechts verbirgt sich eine Steuerfalle, die erhebliche Auswirkungen auf das Einkommen der Betroffenen haben kann.
Ratenkredite sind in vielen Lebenssituationen eine willkommene finanzielle Lösung, sei es für den Kauf eines Autos, die Renovierung des Eigenheims oder unerwartete Ausgaben. Doch in einigen Fällen sehen sich Kreditnehmer mit überhöhten Zinsen konfrontiert, die den Kredit zu einer erdrückenden Belastung machen. Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob Banken beliebig hohe Zinssätze für Ratenkredite verlangen dürfen. Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein, das dürfen sie nicht.
Die Frage nach dem Status von Fitnesstrainern, die in Fitnessstudios als freie Mitarbeiter tätig sind, beschäftigt nicht nur die Branche selbst, sondern auch die Sozialversicherungsbehörden. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Bayern bringt Klarheit in dieser Angelegenheit und verdeutlicht die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung in diesem Kontext.
Im ersten Quartal des aktuellen Jahres verzeichnete das von KfW Research ermittelte Kreditneugeschäft deutscher Banken mit Unternehmen und Selbstständigen lediglich einen minimalen Rückgang von 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Trend der Stagnation setzt sich auch im zweiten Quartal fort, wie vorläufige Daten zum Kreditmarkt anzeigen. Nachdem das vergangene Jahr Rekordzuwächse verzeichnete, zeigt sich nun eine gewisse Zurückhaltung bei der Kreditvergabe seitens der Banken.
Erfahren Sie, wie Communardo als Experte für Social Collaboration gemeinsam mit MULTIVAC das Modern Workplace Projekt "SEPP" realisierte.
Die Frage, ob Arbeitnehmer eine Vermittlungsprovision erstatten müssen, ist ein wichtiges Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. In diesem Bericht werden wir uns eingehend mit dieser Frage auseinandersetzen und die rechtlichen Aspekte sowie die möglichen Auswirkungen für beide Parteien beleuchten.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur stille Beteiligung eines Arbeitnehmers am Unternehmen seines Arbeitgebers Stellung genommen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 K 1692/20 vom 06.10.2022 bietet wichtige Klarstellungen in Bezug auf die steuerliche Behandlung solcher Beteiligungen.
FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Urteil 12 K 1692/20 vom 06.10.2022 (nrkr - BFH-Az.: VIII B 134/22). Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.
FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Gerichtsbescheid 10 K 262/22 vom 21.10.2022 (rkr). Die Klägerin hatte für ihre über 300 Arbeitnehmer ab Juni 2012 eine betriebliche Gruppenversicherung abgeschlossen. Versichert waren Zusatzleistungen zur Krankenversicherung (Vorsorge, Reise, Zahnbehandlung, Zahnersatz).
Der Betrieb des Klägers, ein Fitnessstudio, war auf Grund der Corona-Maßnahmen in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 17. Mai 2020 geschlossen. Während dieser Zeit zahlten viele Mitglieder ihre Beiträge weiter. Der Kläger bot während der Schließzeit Online-Live-Kurse, eine Telefon-Hotline und Körperscans an und warb damit, dass die Mitglieder den Zeitraum, den sie nicht bei dem Kläger trainieren konnten, am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt bekämen. Der Kläger ging davon aus, dass er w
Früher bekannt als „Bildungsurlaub“, ist dies mittlerweile in den Bildungszeitgesetzen der Länder geregelt - in Berlin im „Berliner Bildungszeitgesetz“ oder „BiZeitG“.
Der Wandel hin zur Industrie 4.0 macht sich für Sie mit steigender Leistungs- und Innovationsfähigkeit bezahlt. Ihr Unternehmen arbeitet so effizienter und performanter. Auch die Motivation im Team ist dann höher, zumal vor allem Jüngere zeitgemäße Arbeitsweisen geradezu verlangen. Erfüllen Sie die Wünsche nach Flexibilisierung und Technologisierung, binden Sie Fachkräfte langfristig und gewinnen leichter qualifiziertes Personal hinzu.
Berufliche Weiterbildung ist in vielen Bereichen unerlässlich. Im Laborumfeld gibt es durch wiederkehrende Aktualisierungen von Normen und Regularien, aber auch durch Weiterentwicklungen von Methoden einen ständigen Bedarf an Weiterbildung.
Die Arbeitswelt erfährt seit einigen Jahren einen grundlegenden und strukturellen Wandel. Dabei ist der Begriff der „neuen Arbeitswelt“ in aller Munde. New Work ist neben Arbeit 4.0, digitaler Transformation und Work-Life Balance eines der Schlagworte, das in jüngster Vergangenheit erheblich an Bedeutung gewonnen hat.