BFH-Urteil: Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen - Keine automatische Einstufung als gewerbliche Tätigkeit
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Aktenzeichen IV R 10/21 am 30. November 2023 entschieden, dass der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten nicht ohne Weiteres als originär gewerbliche Tätigkeit betrachtet werden kann.