Justizministerium muss keinen Informationszugang zu „Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren gewähren
Am 24. August 2023 fällte die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Urteil, das besagt, dass das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu „Cum-Ex“-Transaktionen der WestLB AG und deren Bearbeitung im Justizministerium gewähren muss. Die Klage, die von Gesellschaftern der Warburg Bank auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) eingereicht wurde, w