Wegweisendes Urteil: Irreführende Werbung als "klimaneutral" untersagt
Am 24.05.2023 fällte das Landgericht Karlsruhe ein wegweisendes Urteil bezüglich der Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“. Der Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen LG Karlsruhe, 13 O 46/22 KfH wurde von einer Verbraucherorganisation gegen ein Unternehmen angestrengt, das seine Produkte als umweltfreundlich beworben hatte.