Kategorie: Alle News

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

BGH-Urteil: Werbung mit 'klimaneutral' präzisiert

Am 27. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zum Thema Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" gefällt. In der Entscheidung (I ZR 98/23) wurde festgestellt, dass eine solche Werbung nur dann zulässig ist, wenn klar und deutlich erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt. Der Fall, der zur Verhandlung kam, involvierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als Klägerin gegen ein Unternehmen, das Fruchtgummi und Lakritz produziert.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Provinzurteil: Neue Maßstäbe für Mietwagenkosten

Das Amtsgericht Wittenberg hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 8 C 245/23 IV) am 27. Oktober 2023 entschieden, dass die Erstattung von Mietwagenkosten für Bewohner ländlicher Gebiete nicht mehr nach gängigen Tabellen, sondern nach den ortsüblichen Preisen erfolgen sollte. Der Rechtsstreit entstand, als der Pkw einer Klägerin durch einen eindeutig von einem Dritten verursachten Unfall beschädigt wurde.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Zusammenarbeit mit Anhängern der „Querdenker-Bewegung“ zulässige Meinungsäußerung

Die Klägerin wendet sich u. a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung entschieden, dass ihr insoweit kein Unterlassungsanspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Monatlicher Zufluss des geldwerten Vorteils aus vom Arbeitgeber jährlich vorausbezahlten Beiträgen für eine Krankenversicherung des Arbeitnehmers

FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Gerichtsbescheid 10 K 262/22 vom 21.10.2022 (rkr). Die Klägerin hatte für ihre über 300 Arbeitnehmer ab Juni 2012 eine betriebliche Gruppenversicherung abgeschlossen. Versichert waren Zusatzleistungen zur Krankenversicherung (Vorsorge, Reise, Zahnbehandlung, Zahnersatz).

auf aporisk.de weiterlesen

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.