"Als KMU sind wir zu klein, um vom LkSG betroffen zu sein." Doch stimmt das?
Tatsache ist: Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG zunächst für Großunternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3.000 Arbeitnehmende beschäftigen. Aber auch wenn das eigene Unternehmen die genannten Schwellenwerte selbst nicht erreicht, sind sie auch als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereits jetzt mittelbar vom LkSG betroffen. Wie und Warum lesen Sie in unserem Beitrag!