Patientenportale KHZG Fördertatbestand 2 noch bei vielen Krankenhäusern offen. Fristen für Patientenportaleinführung sind herausfordernd.
Krankenhäuser sind verpflichtet ab 01.01. 2025 eine digitale Grundversorgung in fünf Punkten einzuführen. Bei Missachtung ist mit Abschlägen bis zu 2% bei den DRG-Erlösen zu rechnen. Die gesetzlich geforderte Einführung des KHZG-Fördertatbestand 2 „Patientenportale“ ab 01.01.2025 stellt viele Krankenhäuser hierbei vor die allergrößten Herausforderungen. Denn die erstmals verpflichtend geforderte digitale Einbindung der Bürger in die Krankenhausprozesse ist Neuland.