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Einheitliches Ladekabel kommt: Bundeskabinett stimmt Änderung des Funkanlagengesetzes zu

Das Bundeskabinett hat heute der vorgeschlagenen Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt, die die Umsetzung der EU-Regulierung für ein einheitliches Ladekabel vorsieht. Die bedeutende Gesetzesänderung wird es Verbrauchern ermöglichen, künftig ein einheitliches Ladekabel für eine breite Palette von elektronischen Geräten zu verwenden. Bis Ende 2024 wird USB-C als der neue Standard für die Aufladung von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, Tablets

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Welche E-Mobilitätsförderung gibt es in Österreich?

Auch 2022 gibt es in Österreich Förderungen für den Kauf von Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben. Die Anschaffung einer Ladestation wird ebenfalls weiterhin finanziell unterstützt. Für Privatpersonen sind je nach Anwendungsfall folgende Förderungen verfügbar: -600 Euro für ein intelligentes Ladekabel -600 Euro für eine Wallbox in einem Ein-/Zweifamilienhaus -900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox

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EU-Kommission schlägt einheitliches Ladekabel vor

Mit jedem neuen Elektrogerät wird, teils unnötigerweise, ein Ladegerät mit in den Markt gebracht – völlig entgegengesetzt dem Ziel, Produkte nachhaltiger zu gestalten und Ressourcen zu sparen. Mit dem einheitlichen Ladekabel soll der CO2-Fußabdruck bei der Herstellung von kleinen Elektrogeräten verringert werden. Die EU-Kommission hat am 23. September 2021 einen Entwurf für eine novellierte Funkanlagenrichtlinie vorgelegt.

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