Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und Tiefgaragen
Im Zuge des neuen Wohnungseigentumsgesetzes soll der Ausbau privater Ladepunkte in Wohnanlagen vorangetrieben werden. Eigentümer können ab jetzt den Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto durchsetzen, sofern er die Kosten dafür trägt. Dieser Anspruch umfasst auch Baumaßnahmen zur Verlegung notwendiger Leitungen im Haus. Wir verraten, was es dabei zu beachten gibt.