Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende gezeugtes Kind ohne rechtlichen Vater
OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 10.08.2023 zu den Urteilen 6 B 15/22, 6 B 16/22 und 6 B 17/22 vom 10.08.2023 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 10.08.2023 in drei Berufungsverfahren entschieden, dass eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind, das unter Verwendung einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat.