BFH-Beschluss zur Konkurrentenklage: Recht auf Aktenzugang und Schutz des Steuergeheimnisses
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Beschluss zur Konkurrentenklage über die Umsatzsteuersatzermäßigung eines gemeinnützigen Steuerpflichtigen wichtige Entscheidungen getroffen. Im Verfahren V S 15/22 vom 29. Mai 2024 wurde festgestellt, dass der beigeladene Steuerpflichtige als Dritter im Sinne des § 86 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) anzusehen ist. Dies bedeutet, dass er Anspruch auf Einsicht in die Akten hat, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.