Die Neufassung ? ASR A2.3 heißt jetzt "Fluchtwege und Notausgänge"
jeder Betrieb muss geeignete Fluchtwege vorweisen sowie einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, damit im Fall eines Brandes oder einer anderen Gefahr, alle anwesenden Personen im Betrieb schnellstmöglich das Gebäude verlassen können. Im März 2022 ist die aktualisierte ASR A2.3 erschienen, nun unter dem geänderten Titel “Fluchtwege und Notausgänge” und ersetzt somit die ASR A2.3 vom August 2007.