Gerichtsurteil im Notlagentarif: Keine Erstattung für Krebsmedikament
Im aktuellen Rechtsstreit vor dem Landgericht Augsburg wurde eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Leistungen im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) gefällt. Der Fall betrifft einen langjährig privat versicherten Patienten, der aufgrund von Beitragsrückständen in den Notlagentarif überführt worden war. Diese Tarife, gesetzlich durch § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, bieten eingeschränkte Leistungen für Versichert