Bei Missachtung des EuGH-Urteils zur Zeiterfassung drohen Geldstrafen
Seit 2019 sind die Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu dokumentieren. Die Erfassung muss verlässlich, objektiv sowie leicht zugänglich sein. Für viele Unternehmen ist diese Vorgabe eine weitere lästige Pflicht, der sie nachkommen müssen. Laut einer Untersuchung der BAuA im Jahr 2021 werden 47% der Arbeitszeiten betrieblich erfasst und 32% der Mitarbeiter dokumentieren ihre Arbeitszeit selbst. Aber dennoch gibt es nach wie vor Unternehmen,