Kategorie: Alle News

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ApoRisk GmbH

Die wachsende Gefahr der Cyberkriminalität und der Schutz personenbezogener Daten

Im Fall der unbefugten Offenlegung von bzw. des unbefugten Zugangs zu personenbezogenen Daten können die Gerichte aus diesem Umstand allein nicht ableiten, dass die Schutzmaßnahmen, die der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ergriffen hat, nicht geeignet waren. Die Gerichte müssen die Geeignetheit dieser Maßnahmen konkret beurteilen. So der EuGH (Rs. C-340/21).

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Datenschutz in Apotheken: Innovieren ohne Strafen

Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet Apotheken nicht nur neue Wege für innovative Geschäftsideen, sondern bringt auch eine Fülle von Herausforderungen im Bereich Datenschutz mit sich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union legt klare Richtlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und stellt sicher, dass Unternehmen, einschließlich Apotheken, strenge Standards im Umgang mit sensiblen Informationen einhalten müssen.

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Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil das Recht von Patienten auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakten bekräftigt, soweit dies in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. Das Urteil erging in einem Fall, in dem ein Patient von seiner Zahnärztin Kopien seiner Patientenakte anforderte, um mögliche Haftungsansprüche geltend zu machen.

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Prognose: Heiter bis wolkig - gute Zukunftsaussichten für Cloudlösungen

Bei eurodata haben wir diese Mehrwerte schon lange erkannt und bieten unsere Software bereits seit Jahren als Cloudlösungen an. Egal, ob es um die gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten in edlohn geht, die mobile Zeiterfassung mit edtime oder Management-Aufgaben im Tankstellen-Business, unsere Kunden können sich jederzeit darauf verlassen, dass sie mit zuverlässigen und zukunftsorientierten Softwarelösungen arbeiten.

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Hohe Bußgelder drohen: Behörden weiten Ermittlungen in Sachen DSGVO aus

Nachdem bereits im März Datenschutzbeauftragte gefordert hatten, dass Behörden auf die Nutzung von Microsoft-Software verzichten sollen und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die Nutzung des US-Providers Mailchimp wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in das „Drittland“ USA für unzulässig erklärte, weiten die Aufsichtsbehörden ihre Ermittlungen jetzt generell aus und nehmen Unternehmen in Bezug auf eine Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Services ins Visier.

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Der EuGH kippt „Privacy Shield“. Und jetzt?

Auf die Klage des österreichischen Datenrechtsaktivisten Max Schrems hin hat der Europäische Gerichtshof am 16. Juli 2020 die Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Damit ist nach dem Stopp des „Safe-Harbor“-Abkommens vor rund fünf Jahren bereits die zweite Vereinbarung zum Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern in den USA gescheitert. Doch was bedeutet das für Unternehmen?

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