Keine Überprüfung von künstlerischem Wettbewerb auf Staatskosten
Das Landgericht München II (Az. 14 O 4110/22) hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 1. März 2023 einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage abgelehnt, mit welcher die Preisvergabe eines Skulpturen- und Gestaltungswettbewerbs angegriffen und der Ersatz von Kosten zur Herstellung eines Werkes begehrt wurde.