Kategorie: Alle News

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ISO 18562 Normenreihe – Beurteilung der Biokompatibilität der Atemgaswege bei medizinischen Anwendungen

Die Feststellung der Biokompatibilität von Medizinprodukten und deren Komponentenmaterialien sowie die Bewertung sind von großer Bedeutung für die Gewährleistung der Produktsicherheit. Jeglicher negative Einfluss auf Patienten in ihrer Umgebung soll vermieden werden. Die Normenreihe der ISO 18562 befasst sich mit dem Risiko der Übertragung potenziell gefährlicher Stoffe durch den Gasweg zum Patienten.

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EPR & Product Compliance Workshop in Hamburg

Es findet vom 28. - 30. November 2023 im east Hotel in Hamburg statt. Es ist möglich nun noch ein Early Bird-Ticket zu sichern. Themen: Neue EU Batterieverordnung 2024 Neue EU Verpackungsverordnung EPR & Produktsicherheit ElektroG4 & Verpackungsgesetz Update 2024 Lieferkettengesetz Vorteile der Nachhaltigkeit Sie haben Fragen - die Experten antworten! Academy Tel.: 040/750687-301 (academy@trade-e-bility.de)

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Produktsicherheitsrichtlinie vor der Ablösung

Am 25.04.2023 hat der Rat die Reform des allgemeinen Produktsicherheitsrechts gebilligt. Damit ist der Weg frei für die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht und voraussichtlich ab Ende 2024 unmittelbar gelten wird. Dr. Gerhard Wiebe hat die wesentlichen Neuerungen, die auf die Wirtschaftsakteure zukommen, in diesem Fachbeitrag zusammengefasst.

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gds beim Product Compliance Dialog am 1. und 2. Juni 2023

Produktsicherheit. Regulatory Affairs. Umweltrecht. Tauschen Sie sich vom 1.-2. Juni 2023 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Konsumgüterindustrie, Marktaufsichtsbehörden und den Prüfstellen in Frankfurt und remote über brandaktuelle Themen aus. Ludger Bruns, Leiter Service Consulting, gds GmbH, spricht bei dieser Veranstaltung über die neue #Maschinenverordnung. Über Ableitungen für Risikobeurteilung, Dokumentation und Betriebsanleitungen.

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Sachverständige in CE und Produktsicherheits-Prozessen

„Wer zuviel sagt, der fliegt raus“: Ein Sachverständiger durfte im Prozess nicht auf Mängel wie etwa eine fehlende CE-Kennzeichnung hinweisen. Stattdessen müssen sich Gutachter in einem derartigen Prozess auf Kerninhalte beschränken und nicht auf etwaige formelle Pflichten aus EU-Richtlinien eingehen. Prof. Dr. Thomas Wilrich hat für uns die Sachlage sowie den Ausgang des Prozesses in einem Fachbeitrag zusammengefasst.

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