Urteil des Amtsgerichts München: Klage auf Rückzahlung bei Reisemangel abgewiesen
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag ein wegweisendes Urteil gefällt.
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Fall um Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag ein wegweisendes Urteil gefällt.
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 158 C 4570/20) entschieden, dass die Nichtbeförderung von Reisegepäck bei verpasster Gepäckaufgabe nicht zur Kündigung des Reisevertrages führt. In dem vorliegenden Fall wies das Gericht eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises in Höhe von 3.998 Euro ab.
Das Landgericht Frankfurt am Main fällte ein wegweisendes Urteil zugunsten eines Reisenden, der durch einen Fehler des Reiseveranstalters statt in der gebuchten Business-Class in der Economy-Class befördert werden sollte. Das Gericht entschied, dass der Reisende einen Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises hat. Das Urteil wurde am 9. März 2023 im Aktenzeichen 2-24 O 96/22 veröffentlicht.
Das Landgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil vom 15. März 2023 (Az. 2-24 O 102/22) über die Minderung des Reisepreises aufgrund von Regen in Ecuador entschieden. Der Rechtsstreit entstand, als eine Reisegruppe von anhaltenden Regenfällen während ihrer Ecuador-Reise betroffen war und die Reisenden eine Preisminderung für die beeinträchtigte Reiseleistung forderten.
Die Reiserechtskammer des LG Frankfurt hatte zu klären, ob und in welcher Höhe die Reisende eine Minderung für einige Bestandteile ihrer Reise in Ecuador vom Veranstalter verlangen kann (Az. 2-24 O 102/22).