Arbeitsgericht Berlin: Keine Vergütung bei ruhender Approbation für Arzt
Das Arbeitsgericht Berlin fällte am 28. Juni 2023 ein Urteil (Az. 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22), das besagt, dass einem Arzt mit ruhender Approbation kein Anspruch auf Vergütung zusteht.
Neue Firmenzentrale der Klaus Faber AG im Quartier Eurobahnhof in Saarbrücken
1950 begann die Erfolgsgeschichte der Klaus Faber AG, die seit über 71 Jahren zu den Top-Anbietern der Kabel- und Leitungsbranche zählt.