Rottweiler-Besitzerin haftet infolge von Sachverständigengutachten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss entschieden, dass der Halter eines angeleinten Weimaraners keine Mitschuld tragen muss, wenn sein Hund von einem losreißenden Rottweiler gebissen wird, ohne dass der Weimaraner zuvor auffälliges Verhalten gezeigt hat.