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Sachverständige in CE und Produktsicherheits-Prozessen

„Wer zuviel sagt, der fliegt raus“: Ein Sachverständiger durfte im Prozess nicht auf Mängel wie etwa eine fehlende CE-Kennzeichnung hinweisen. Stattdessen müssen sich Gutachter in einem derartigen Prozess auf Kerninhalte beschränken und nicht auf etwaige formelle Pflichten aus EU-Richtlinien eingehen. Prof. Dr. Thomas Wilrich hat für uns die Sachlage sowie den Ausgang des Prozesses in einem Fachbeitrag zusammengefasst.

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