Sachverständige in CE und Produktsicherheits-Prozessen
„Wer zuviel sagt, der fliegt raus“: Ein Sachverständiger durfte im Prozess nicht auf Mängel wie etwa eine fehlende CE-Kennzeichnung hinweisen. Stattdessen müssen sich Gutachter in einem derartigen Prozess auf Kerninhalte beschränken und nicht auf etwaige formelle Pflichten aus EU-Richtlinien eingehen. Prof. Dr. Thomas Wilrich hat für uns die Sachlage sowie den Ausgang des Prozesses in einem Fachbeitrag zusammengefasst.