BFH-Urteil zur Grunderwerbsteuer: Klarheit für Anteilserwerb bei Personengesellschaften
Am 28. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil zur Grunderwerbsteuer gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Anteilserwerben bei Personengesellschaften hat. Im Zentrum des Urteils stand die Frage, welche Beteiligungen bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft für die Berechnung der Grunderwerbsteuer relevant sind.