Urteil zu Elektroauto-Ladung am Arbeitsplatz
Das Arbeitsgericht Duisburg hat ein kontroverses Urteil gefällt, das die Frage aufwirft, inwieweit Arbeitgeber das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz regulieren können. In dem Fall (Aktenzeichen: 5 Ca 138/22) wurde ein Mitarbeiter ertappt, wie er den Akku seines Hybridautos unrechtmäßig an einer Firmensteckdose auflud. Die Hausordnung des Arbeitgebers verbot dies aus Sicherheitsgründen, dennoch wurde der Beschäftigte fristlos entlassen.