Schulterblick statt Rückfahrkamera – Zur Unfallhaftung beim Rückwärtsfahren
Ein Fahrer fuhr geradeaus in Richtung Ausfahrt, während ein anderer rückwärts ausparkte und dabei seine Rückfahrkamera benutzte. Die beiden Fahrzeuge kollidierten, und daraufhin beschuldigte der geradeausfahrende Fahrer den rückwärtsfahrenden Fahrer, plötzlich ausgeparkt und den Unfall verursacht zu haben. Der rückwärtsfahrende Fahrer konterte, dass der geradeausfahrende Fahrer einfach weitergefahren sei und absichtlich den Unfall provoziert habe.