Ausbau der Solarenergie hat in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes
Der Ausbau der Solarenergie hat in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes, sofern die Beeinträchtigung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt ist. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor, das in einem konkreten Fall entschieden wurde. In diesem Fall hatte eine Klage, die auf die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Solaranlage an einem Kulturdenkmal abzielte, jedoch keinen Erfolg.