Landessozialgericht: Nicht jeder Angriff auf Betriebswegen ist Arbeitsunfall
Urteil präzisiert Versicherungsschutz - Auswirkungen auf Pflegekräfte, Apothekern und Berufsgruppen
Urteil präzisiert Versicherungsschutz - Auswirkungen auf Pflegekräfte, Apothekern und Berufsgruppen
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen einer Apotheke und einer Krankenkasse fand kürzlich sein Ende vor dem Sozialgericht Lübeck, als ein bedeutendes Urteil gefällt wurde. Der Konflikt, der die Apothekerschaft über Jahre hinweg erschütterte, drehte sich um die Bezahlung einer Rechnung in Höhe von 9.700 Euro, die von der Krankenkasse auf Null retaxiert wurde, da kein Rabattarzneimittel abgegeben wurde. Überraschenderweise betrug der tatsächliche finanzielle Schaden lediglich 11 Euro.
Am 29. August 2023 fällte das Bundessozialgericht ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen: B 1 KR 26/22 R) bezüglich der Verordnung von Cannabis zur Behandlung schwerer Erkrankungen durch Krankenkassen. Die Entscheidung stellt klar, dass Krankenkassen nur dann die Verordnung von Cannabis in solchen Fällen genehmigen dürfen, wenn der behandelnde Arzt eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat.
Ein kurzer Moment der Erfrischung in einem Pool während der Arbeit kann schwerwiegende Folgen haben, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt. Das Sozialgericht München hat in einem Gerichtsbescheid vom 07.03.2023 (Az. S 9 U 276/21) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich auf Anweisung seines Vorgesetzten in einem Pool erfrischt und dabei verunglückt, einen Arbeitsunfall erlitten hat.
Am 26. Juli 2023 fällte das Bundessozialgericht ein bedeutendes Urteil in einem Fall, bei dem der Rentenservice der Deutschen Post weiterhin Rente auf das Konto einer Verstorbenen überwies, obwohl er von den Hinterbliebenen rechtzeitig über deren Ableben informiert wurde (Aktenzeichen: B 5 R 18/21 R). Das Gericht entschied, dass die Deutsche Rentenversicherung den Fehler zurechnen lassen muss und die Erben sich im Falle einer Rückforderung gegebenenfalls auf Verjährung berufen können.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil vom 25. Mai 2023 (Az. L 6 VM 3577/21) entschieden, dass die Verbitterungsstörung nicht als Immunisierungsschaden anerkannt werden kann. Der Rechtsstreit entstand, als ein Versicherter nach einer Impfung eine Verbitterungsstörung entwickelte und eine Anerkennung als Immunisierungsschaden forderte.