Privates Handy als Beweismittel: Rotlichtsünder durch Stoppuhr überführt
Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aktuellen Beschluss vom 25. Mai 2023 (Aktenzeichen: Orbs 21 SsBs 54/23) eine interessante Entscheidung bezüglich der Verwendung einer privaten Handy-Stoppuhr als Beweismittel getroffen. Demnach kann die Stoppuhr eines privaten Mobiltelefons eines Polizeibeamten durchaus dazu geeignet sein, einem Autofahrer einen Rotlichtverstoß nachzuweisen.