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Privates Handy als Beweismittel: Rotlichtsünder durch Stoppuhr überführt

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aktuellen Beschluss vom 25. Mai 2023 (Aktenzeichen: Orbs 21 SsBs 54/23) eine interessante Entscheidung bezüglich der Verwendung einer privaten Handy-Stoppuhr als Beweismittel getroffen. Demnach kann die Stoppuhr eines privaten Mobiltelefons eines Polizeibeamten durchaus dazu geeignet sein, einem Autofahrer einen Rotlichtverstoß nachzuweisen.

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