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Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in einem wegweisenden Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) vom 29. August 2023 die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme von Patienten bei Notfallbehandlungen grundlegend neu definiert. Dieses Urteil ermöglicht es Krankenhäusern, Notfallbehandlungen, die zuvor ausschließlich ambulant abgerechnet wurden, vermehrt als stationäre Leistungen abzurechnen.

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Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 29. August 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 15/22 R) die Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit) abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen.

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