Kategorie: Alle News

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Steuerfreie Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die steuerliche Begünstigung von Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit ein zentrales Thema für Unternehmen in Deutschland. Aktuell beträgt die Freigrenze für solche Leistungen 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Diese Regelung soll Unternehmen ermutigen, gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

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Erhöhter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 2023 - Steuerentlastung für Sparer

In einem Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung den Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr 2023 angehoben. Diese Maßnahme soll Sparer und Anleger unterstützen, indem sie mehr Spielraum für steuerfreie Kapitalerträge schafft. Um diesen erweiterten Freibetrag optimal zu nutzen, bietet sich die Erteilung eines Freistellungsauftrags an.

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Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen

Am 11. Juli 2023 fällte der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg (3 K 188/21) ein Urteil, das eine bislang unbemerkte Gesetzeslücke im Bereich der Schenkungsteuer aufdeckte. Das Gericht entschied, dass eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nicht als schenkungsteuerpflichtiger Vorgang zu betrachten sei. Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

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Vorsteueraufteilung bei Anschaffung eines für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze verwendeten Pkw

FG Baden-Württemberg, Urteil 12 K 1295/20 vom 15.09.2022. Die Schätzung der Vorsteueraufteilung auf der Grundlage der Fahrleistung eines Pkw führt in der Regel zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung als der Umsatzschlüssel. Jedenfalls in den Fällen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funktionsgleiches ausgetauscht wird, kann es zu einem Nebeneinander der Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG und § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG kommen.

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Steuerfreiheit von Heilbehandlungen auch ohne ärztliche Verordnung?

Ein Physiotherapeut behandelte seine Patienten nach Auslaufen der vorliegenden Rezepte weiter. Er behandelte die Umsätze aus den Folgebehandlungen, ebenso wie die ursprünglichen Behandlungen, als steuerfreie Umsätze. Nachdem dem Finanzamt dies im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung aufgefallen war, forderte es 19 % Umsatzsteuer auf diese Umsätze nach.

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