Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen
Die Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben ist ein wichtiger Aspekt der deutschen Abgabenordnung (AO). In diesem Bericht möchten wir einen Überblick über die Zuständigkeiten für verschiedene Maßnahmen geben, die in den entsprechenden Paragrafen der AO geregelt sind.