Bundessozialgericht urteilt über Rentenüberweisung an Verstorbene
Am 26. Juli 2023 fällte das Bundessozialgericht ein bedeutendes Urteil in einem Fall, bei dem der Rentenservice der Deutschen Post weiterhin Rente auf das Konto einer Verstorbenen überwies, obwohl er von den Hinterbliebenen rechtzeitig über deren Ableben informiert wurde (Aktenzeichen: B 5 R 18/21 R). Das Gericht entschied, dass die Deutsche Rentenversicherung den Fehler zurechnen lassen muss und die Erben sich im Falle einer Rückforderung gegebenenfalls auf Verjährung berufen können.