Der Wettbewerbliche Dialog: Besonderheiten und Anwendungsbereiche
Wie funktioniert der wettbewerbliche Dialog? Wann kann diese Verfahrensart angewendet werden? Sowohl für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (§ 14 Abs. 1, 3 VgV) als auch für Bauleistungen (§§ 3 EU Nr. 4, 3a EU Abs. 4 VOB/A) ist der Wettbewerbliche Dialog vorgesehen. Auf den ersten Blick ähneln sich das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog. Bei genauerem Hinsehen unterscheiden sich die Verfahrensarten jedoch stark voneinander.