Gewalt bei Betriebsfahrt als Arbeitsunfall anerkannt
Die Frage, ob Verletzungen infolge von Gewalt während einer Betriebsfahrt als Arbeitsunfall gelten, wurde in einem kürzlichen Urteil des Sozialgerichts Berlin behandelt. Dieses bedeutende Urteil vom 16. Februar 2023 (Aktenzeichen: S 98 U 50/21) wirft Licht auf die komplexen Aspekte der gesetzlichen Unfallversicherung und die Frage, wann solche Verletzungen als Arbeitsunfall gelten können.