Anforderungen an die Steuerfreiheit von Feiertags- und Nachtzuschlägen
Am 9. November 2022 fällte der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts das Urteil (Az. 4 K 145/20) bezüglich der Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen und Feiertagszuschlägen, das in der folgenden Zusammenfassung näher erläutert wird.