Schleswig-Holstein: Vergabeverordnung mit höheren Wertgrenzen
Am 8. Dezember ist die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten. Darin werden unter anderem erhöhte Wertgrenzen festgelegt.
Am 8. Dezember ist die neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten. Darin werden unter anderem erhöhte Wertgrenzen festgelegt.