Verkehrssicherungs-Pflicht von Grundstückseigentümern bei Baumschäden
In einer kürzlich ergangenen Gerichtsentscheidung hat das Landgericht Wuppertal eine wichtige Rechtsfrage im Zusammenhang mit Schäden durch herabfallende Äste und der Haftung von Grundstücksbesitzern geklärt. Die Frage, ob ein Apotheker oder eine Apothekerin für Schäden durch abgebrochene Äste haftet, wenn diese von einem Baum auf seinem Grundstück stammen, wirft ein Schlaglicht auf die Verkehrssicherungs-Pflicht von Grundstückseigentümern.